rechtliche Hinweise

Rechtsanwalt Wilhelm ist einzelanwaltlich tätig in der Bundesrepublik Deutschland und dort zugelassen beim Amtsgericht Detmold, beim Landgericht Detmold und seit dem 13.08.02 auch beim Oberlandesgericht Hamm. Er ist damit postulationsfähig bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands (Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Familiengerichten).

Er ist Mitglied des „Lippischer Anwalt- und Notarverein e.V. Detmold“ und damit zugleich Mitglied des „Deutschen Anwalt Verein e.V.“ sowie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt Vereins und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm als der zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Die Berufspflichten eines Rechtsanwalts ruhen wesentlich auf der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Diese rechtlichen Grundlagen sind für alle Rechtsanwälte zwingend und damit bindend. Außer in den Fällen der Honorarvereinbarung gilt damit unter den Rechtsanwälten der Grundsatz: Gleiches Honorar für gleiche Dienstleistung.

Die Texte zu allen maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden sich unter www.brak.de  in der Rubrik „Informationspflichten gemäß § 6 TDG„.